Was tun bei Ärger und Problemen mit der Prepaid Freikarte? – Freikarten lassen sich recht schnell bestellen und haben keine Fixkosten, sind aber dennoch ganz normale Prepaid Tarife (die eben nur als kostenlose Sim Karte ohne Kaufpreis angeboten werden).
Daher ergeben sich aus einer Prepaid Freikarte auch die bekannten Rechte und Pflichten und natürlich haben Kunden auch ein Anrecht auf eine Nutzung des Mobilfunk-Netzes, der Auszahlung des Guthabens und anderer Punkte. Man muss also auf keine Verbraucherrechte verzichten, nur weil man eine Freikarte nutzt.
In diesem Artikel wollen wir zeigen, was man tun kann, wenn es doch mal zu Probleme mit der Freikarte kommen sollte und welche Lösungsmöglichkeiten es bei den kostenlosen Sim gibt. Generell kann man natürlich auch einfach zu einer anderen Prepaid Freikarte wechseln, wenn der Anbieter zu große Probleme macht und man sich nicht damit herum ärgern möchte.
HINWEIS: Die hier gemachten Angaben gelten für alle gratis Handykarten, die man direkt als Sim bestellen kann (Vodafone Freikarte, O2 Freikarte, Netzclub Freikarte usw.). VoIP Lösungen wie Satellite oder andere Apps dieser Form fallen allerdings nicht darunter.
Der Support des eigenen Anbieters als erste Anlaufstelle
Sollte es Probleme oder Schwierigkeiten mit einer Freikarte geben, ist es in der Regel die beste Varianten, sich mit dem Anbieter kurz zu schliessen und dort das Problem zu schildern und direkt zu klären. Oft kann in einem Gespräch mit dem Support bereits Lösung gefunden werden, wenn es ein Problem ist, das direkt über den Support geklärt werden kann. Das Problem dabei: die meisten Anbieter von Freikarten bieten derzeit nur einen kostenpflichtigen Support an. Die Lösung eines Problems oder das Beheben von Schwierigkeiten kostet daher unter Umständen relativ viel Geld. Gerade bei komplexeren Problemen (die länger dauern zu erklären) kann es daher teuer werden und daher sollte man auf jeden Fall versuchen, das Problem so weit es geht selbst zu lösen und bestimmte Standardvorgehensweise (wie Handy neu starten und die Simkarte auch in anderen Geräten ausprobieren) bereits durchgeführt haben, bevor man mit dem Support Kontakt aufnimmt.
Die Kontaktdaten der jeweiligen Freikarten Anbieter haben wir hier nochmal zusammengestellt:
- Vodafone Freikarte: Die Hotline des Anbieter ist unter der Rufnummer 0172 229 0 229 zu erreichen. Diese Hotline ist aber nicht kostenfrei. Man zahlt den normalen Minutenpreis (oder auch nichts, wenn man eine Allnet Flat gebucht hat). Vodafone Callya Digital Kunden haben einen eigenen Support. Dieser funktioniert nur per WhatsApp unter der Rufnummer 0172 200 02 29. Einfach dort eine WhatsApp mit der Anfrage hinschicken.
- O2 Freikarte: O2 bietet für alle Tarife der O2 Freikarte ein einheitliche Hotline an. Man erreicht diese unter der Nummer 0172 200 02 29. Diese Rufnummer ist aber auch nicht kostenfrei, sondern wird nach dem eigenen Tarif abgerechnet. Im Grundtarif zahlt man daher 9 Cent pro Gesprächsminute.
- Netzclub Freikarte: Netzclub bietet für die Freikarte die Rufnummer 0176 888 93939 als Hotline an. Auch diese Rufnummer ist leider nicht kostenlos, sondern wird mit 9 Cent pro Minute über die Netzclub Karte abgerechnet. Netzclub bietet aber zumindest auch noch einen kostenlosen Chat für Nutzer der Freikarte auf der Webseite an. Wer ein größeres Problem hat, sollte eher den Chat nutzen, damit es nicht zu teuer wird.
- Lebara Freikarte: Den Lebara Kundenservice kann man unter der 5588 für 15 Cent pro Minute erreichen. Auch Lebara bietet aber einen Kundenchat an, der direkt auf der Webseite zu finden ist und mit dem der Kontakt zum Anbieter kostenlos ist. Wir empfehlen daher in erster Linie diesen Chat zu nutzen.
HINWEIS: Bei der O2 Testkarte sind wir uns nicht sicher, welcher Ansprechpartner bei O2 der Richtige ist, man kann es aber in jedem Fall auch mit der O2 Prepaid Hotline versuchen.
Schlichtungsstelle Telekommunikation auch für kostenlose Sim
Sollte man mit dem Anbieter selbst keine Lösung gefunden haben, gibt es mittlerweile auch die Möglichkeit, einen Schlichtung zu erreichen. Die offizielle Schlichtungsstelle für den Bereich Telekommunikation ist die Bundesnetzagentur und dort kann man sich eine neutrale Bewertung und einen Schlichterspruch zu einem Problem mit dem Anbieter einholen. Das Ganz ist erfreulicherweise kostenfrei, allerdings auch nicht bindend. Weder Verbraucher noch Unternehmen sind an den Schlichterspruch gebunden.
Die Bundesnetzagentur schreibt dazu selbst:
Das Schlichtungsverfahren ist ein außergerichtliches Verfahren zur Streitbeilegung, bei dem die Schlichtungsstelle zwischen den streitenden Parteien vermittelt. Sie unterbreitet einen individuellen Schlichtungsvorschlag für eine gütliche Einigung, sofern sich die Parteien nicht bereits im laufenden Verfahren auf einen eigenen Kompromiss verständigt haben. Die Parteien können den Schlichtungsvorschlag annehmen, sind hierzu aber nicht verpflichtet.
Parteien des Schlichtungsverfahrens sind zum einen die Endnutzerin oder der Endnutzer als Antragstellerin oder Antragssteller und zum anderen der Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten oder der Betreiber von öffentlichen Telekommunikationsnetzen als Antragsgegner.
Ein Schlichtungsverfahren kann man hier anstoßen: https://www.bundesnetzagentur.de/_tools/Schlichtung/DnyFormJSP?loadDB=new
Leider fallen nicht alle Probleme in den Zuständigkeitsbereich der Schlichtungsstelle. Man kann aber erst mal dennoch versuchen, eine Schlichtung zu erreichen. Sollte das Problem nicht dafür in Frage kommen, wird das mitgeteilt und die Schlichtung nicht weiter verfolgt, Kosten entstehen dadurch erfreulicherweise nicht.
Die rechtlichen Grundlagen
Telekommunikationsgesetz (TKG)
§ 68 Schlichtung
(1) Ein Endnutzer kann bei der Schlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur durch einen Antrag ein Schlichtungsverfahren einleiten, wenn es zwischen ihm und einem Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze oder einem Anbieter öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste zum Streit über einen Sachverhalt kommt, der mit den folgenden Regelungen zusammenhängt: 1.
die §§ 51, 52, 54 bis 67 oder den aufgrund dieser Regelungen getroffenen Festlegungen sowie § 156 oder einer Rechtsverordnung nach § 52 Absatz 4,2.
der Verordnung (EU) Nr. 531/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2012 über das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen in der Union (Neufassung) (ABl. L 172 vom 30.6.2012, S. 10), die zuletzt durch die Verordnung (EU) 2017/920 (ABl. L 147 vom 9.6.2017, S. 1) geändert worden ist, oder3.
Artikel 4 Absatz 1, 2 und 4 und Artikel 5a der Verordnung (EU) 2015/2120.
(2) Das Schlichtungsverfahren endet, wenn 1.
der Schlichtungsantrag zurückgenommen wird,2.
Endnutzer und Betreiber oder Anbieter sich geeinigt und dies der Bundesnetzagentur mitgeteilt haben,3.
Endnutzer und Betreiber oder Anbieter übereinstimmend erklären, dass sich der Streit erledigt hat,4.
die Schlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur dem Endnutzer und dem Betreiber oder Anbieter mitteilt, dass eine Einigung im Schlichtungsverfahren nicht erreicht werden konnte, oder5.
die Schlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur feststellt, dass Belange nach Absatz 1 nicht mehr berührt sind.
(3) Die Bundesnetzagentur regelt die weiteren Einzelheiten über das Schlichtungsverfahren in einer Schlichtungsordnung, die sie veröffentlicht. Die Schlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur muss die Anforderungen nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz vom 19. Februar 2016 (BGBl. I S. 254), das durch Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes vom 25. Juni 2020 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, erfüllen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie übermittelt der Zentralen Anlaufstelle für Verbraucherschlichtung die Mitteilungen nach § 32 Absatz 3 und 4 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes.
Ich begleite die Entwicklungen im Bereich der Telekommunikation und des Mobilfunks bereits seit 2006 und schreibt regelmäßig zu den Theme Handytarife, Smartphones, Allnet Flat und zu den anderen Bereichen, die mit dem Mobilfunk zusammenhängen. Ziel ist es dabei die Verbraucher möglichst einfach und dennoch umfassend über die Produkte auf dem Markt zu informieren und vor allem die neuen Entwicklungen verständlich zu beschreiben. Bei Problemen oder Fragen – einfach die Kommentare nutzen oder micht direkt anschreiben. Gleiches gilt bei Anfrage zu Beratungen und Interviews rund um die Themen und die aktuellen Entwicklungen im Bereich Telekommunikation und Mobilfunk. Mehr zu mir und meinem Hintergrund: Wer schreibt hier?
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