Freikarten mit langen Guthaben Laufzeiten – so ist der aktuelle Stand – Kostenlose Sim werden oft als Testkarten genutzt um schnell einen Tarif oder auch ein Mobilfunk-Netz auszutesten. In dem Fall spielt es dann keine Rolle, wie lange das Guthaben der Freikarte gültig ist oder wann ein Anbieter kündigt. Man nutzt die Handykarte dann ohnehin nur kurz und hat wahrscheinlich bereits wieder gewechselt, bevor der Anbieter kündigen kann.
Es gibt aber natürlich auch viele Verbraucher, die nutzen Prepaid Freikarten als günstigen Einstieg in den Prepaid Bereich, denn man bekommt mit den kostenlosen Handykarten natürlich an sich normale Prepaid Tarife, die einfach nur keinen Kaufpreis und keine Versandkosten haben. In dem Fall macht es dann schon einen Unterschied, ob ein Guthaben nur wenige Monate genutzt werden kann oder mehrere Jahre.
Im schlechtesten Fall kann es dann passieren, dass die Freikarte bereits wieder deaktiviert und abgeschaltet ist, wenn man sie nutzen will. Das ist dann sehr ärgerlich, weil sich die Sim oft auch nicht direkt wieder aktivieren lässt, sondern man eine komplett neuen Handykarte braucht. Oft kann auch der Support in diesen Fällen nicht wirklich weiter helfen, weil die Prepaid Karten bereits zu lange inaktiv sind und eine Reaktivierung daher nicht mehr möglich ist (teilweise ist dann auch die Rufnummer bereits neu vergeben).
In diesem Artikel wollen wir zeigen, wie lange die Freikarten auf dem deutschen Markt gültig sind (bzw. deren Guthaben) und welche kostenlose Sim wirklich lange Laufzeiten bieten.
HINWEIS: Wer die kostenlose Sim ohnehin monatlich nutzt (beispielsweise weil eine Prepaid Allnet Flat dazu gebucht ist), hat mit den Laufzeiten in der Regel keine Probleme und muss sich über inaktive Simkarten keine Gedanken machen.
Freikarten mit langen Guthaben Laufzeiten – so ist der aktuelle Stand
Die Laufzeiten der Freikarten sind sehr unterschiedlich und selbst im gleichen Handy-Netz gibt es unterschiedliche Zeiträume, in denen das Guthaben aktiv ist und genutzt werden kann.
Die aktuellen Laufzeiten der deutschen Freikarten im Überblick:
- Vodafone (Callya Freikarte): Die Sim kann bereits nach 2 Monaten ohne Nutzung gekündigt werden. Vodafone schreibt selbst zu dieser recht kurzen Frist: „Wenn Du Deine Prepaid-Karte länger als 90 Tage nicht nutzt, können wir Deinen CallYa-Vertrag kündigen. Du bekommst dazu eine SMS von uns. Möchtest Du Deine CallYa-Karte behalten? Dann hast Du nun 4 Wochen Zeit, der Kündigung zu widersprechen. Wie das geht, liest Du in der SMS.“
- O2 (O2 Prepaid Sim): Die O2 Freikarte muss alle 6 Monate mit neuem Guthaben aufgeladen werden. O2 schreibt selbst in den FAQ zur Simkarte: „Achte darauf, dein Guthaben spätestens alle sechs Monate aufzuladen, da ansonsten der Anspruch auf die Rufnummer verfällt.
- Netzclub: (Netzclub Freikarte) Netzclub macht selbst in den FAQ keine Angaben dazu, wie lange Sim und und Guthaben gültig sind. Mit der *102# kann man aber Abfragen, wie lange das Guthaben noch aktiv ist und hier berichten viele Nutzer von bis zu 8 Jahren. Netzclub scheint also ein Anbieter zu sein, der mit am längsten Guthaben nutzbar hält.
- Lebara Freikarte: (Lebara Freikarte) Lebara setzt leider auf nur wenigen Monaten Laufzeit und deaktiviert bereits nach 110 Tagen die kostenlosen Sim. Im Kleingedruckten schreibt der Discounter: „Bleibt dein Prepaid Mobilfunkanschluss während 6 Monaten ungenutzt (d.h. du hast keine SMS verschickt, nicht telefoniert, nicht gesurft etc.), ist Lebara berechtigt, den Mobilfunkanschluss ohne Ankündigung zu sperren. Sofern du nach 1 weiteren Monat nicht eine Wiederaufschaltung des Anschlusses verlangst, ist Lebara berechtigt, den Vertrag zu kündigen und die entsprechende Nummer zurückzufordern und neu zu vergeben.“ Für eine aktive Nutzung muss allerdings nicht direkt nachgeladen werden, es reicht bei Lebara, wenn man die Karte kostenpflichtig nutzt. Eine SMS pro 6 Monate reicht dabei.
Wer nach Sim Karte mit langen Laufzeiten sucht, hat im Bereich der Prepaid Freikarte daher zwei Alternativen:
Die Netzclub hat dabei derzeit die längste Gültigkeit auf dem Markt und eignet sich auch für Simkarten, die wenig genutzt werden – als beispielsweise für Notfall-Karten oder für Karten für Wildkameras oder als Sim für die Videoüberwachung. Selbst wenn man diese Karten ein oder zwei Jahre nicht nutzt, werden sie nicht abgeschaltet. Das ist ein Vorteil, den es derzeit nur direkt bei Netzclub so gibt.
Die Callya Freikarte bietet eine an die Nutzung gekoppelte Laufzeit. Es reicht die Sim zu nutzen, damit sie aktiv bleibt, eine Aufladung ist nicht notwendig. Daher ist die Callya Freikarte für Wenig-Nutzer durchaus interessant (vor allem durch die D-Netz Qualität im Vodafone Handynetz), aber als reine Schubladenkarte oder für Notfall-Handys eignet sie sich nicht. Man sollte sie ab und an nutzen, muss aber eben kein Guthaben nachladen.
Video: Lebara Guthaben aufladen und kontrollieren
Auch bei Freikarte gilt: Guthaben muss ausgezahlt werden
Unabhängig davon, ob der Anbieter das Guthaben aktiviert hat oder nicht und auch unabhängig von einer Kündigung der Prepaid Freikarte durch den Anbieter muss das Guthaben immer ausgezahlt werden, wenn der Vertrag endet. Man kann sich daher auch dann noch das Prepaid Guthaben auszahlen lassen, wenn der Anbieter von sich aus kündigt und das Guthaben bereits inaktiv ist. Das seit einigen Jahrne höchstrichterlich geklärt.
Im Urteil (OLG München, Urteil vom 22.06.2006 – Az. 29 U 2294/06) heißt es dazu:
4. Eine Klausel, die zum endgültigen Verlust des – auf Einzahlungen des Kunden beruhenden – Guthabens führt und nicht nur, wie die Einrede der Verjährung, ein Leistungsverweigerungsrecht des Verwenders begründet, enthält – auch vor dem Hintergrund der Neuregelung des Verjährungsrechts durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz, welche die Vertragsfreiheit im Verjährungsrecht stärken soll – eine Abweichung von den gesetzlichen Vorschriften des bürgerlichen Rechts.
5. Eine Klausel, durch die der Kunde vorausbezahlte Leistungen nur im Rahmen der in der Klausel festgelegten zeitlichen Grenzen in Anspruch nehmen kann, stellt eine Abweichung von wesentlichen Grundgedanken der für schuldrechtliche gegenseitige Verträge geltenden Regeln des bürgerlichen Rechts, namentlich des vertraglichen Äquivalenzprinzips, dar.
6. Eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedigungen eines Mobilfunkanbieters, die den Verbrauch eines von dem Kunden vorausbezahlten und ausdrücklich als solches bezeichneten (Prepaid-)Guthabens einem bestimmten Zeitfenster unterstellt, statuiert der Sache nach eine Mindestumsatzverpflichtung, die dem Transparenzgebot (§ 307 Abs. 1 Satz 2 BGB) insbesondere dann zuwiderläuft, wenn ein Mobilfunkangebot als „Prepaid“-Angebot ohne Grundgebühr und ohne festgelegten Mindestumsatz beschrieben wird.
Man sollte diese Möglichkeit auch nutzen und den Prepaid Anbietern kein Guthaben schenken, in dem man es auf der Sim Karte auch nach der Kündigung belässt.
Video: Prepaid Guthaben bei der Callya Freikarte prüfen
Ich begleite die Entwicklungen im Bereich der Telekommunikation und des Mobilfunks bereits seit 2006 und schreibt regelmäßig zu den Theme Handytarife, Smartphones, Allnet Flat und zu den anderen Bereichen, die mit dem Mobilfunk zusammenhängen. Ziel ist es dabei die Verbraucher möglichst einfach und dennoch umfassend über die Produkte auf dem Markt zu informieren und vor allem die neuen Entwicklungen verständlich zu beschreiben. Bei Problemen oder Fragen – einfach die Kommentare nutzen oder micht direkt anschreiben. Gleiches gilt bei Anfrage zu Beratungen und Interviews rund um die Themen und die aktuellen Entwicklungen im Bereich Telekommunikation und Mobilfunk. Mehr zu mir und meinem Hintergrund: Wer schreibt hier?
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